Festausschuss
Der Festausschuß hat nach §17 der Satzung die Aufgabe, alleinverantwortlich das Programm des Volks-, Heimat- und Schützenfest festzulegen, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen und Ein- und Ausgaben zu bestimmen.
Nur Nachrichtlich:
- der amtierende Jungschützenkönig,
- beide Minister des Jungschützenkönigs,
- Schülerprinz mit beiden Ministern,
- Edelknabenkönig mit beiden Ministern
St. Sebastianus Schützenbruderschaft